Das Recht auf Vergessenwerden gilt nicht für das globale Internet, sondern nur in der EU, urteilt der Europäische Gerichtshof.
Suchmaschinen müssen Links zu Webseiten, die Betroffene wegen ihrer Persönlichkeitsrechte löschen lassen, nicht weltweit entfernen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das sogenannte Recht auf Vergessenwerden nur für die Suchmaschinen in der EU gilt.
Google und andere Suchmaschinen müssen demnach Links auf EU-Bürger nicht auf Nicht-EU-Domains wie google.com entfernen.
Weiterlesen bei Xing: